Skip to main content

Wer wir sind

Die Stiftung des Fördervereins für krebskranke Kinder Tübingen

Die Stiftung des Fördervereins für krebskranke Kinder Tübingen wurde 1998 gegründet. Sie ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts; das heißt also rechtlich selbständig. Die Stiftung eignet sich besonders für die Annahme von testamentarischen Verfügungen. Denn der Sinn einer Stiftung liegt darin, einen Kapitalstock anzusammeln, aus dessen Erträgen langfristig sicher Projekte finanziert werden können. Da der Kapitalstock nie verringert werden darf, gewährleistet also eine Stiftung konstante Erträge. Wenn jemand also mit seinem Vermögen „ewig Gutes“ tun will, dann ist eine Zustiftung zum Kapitalstock unserer Stiftung oder eine Erbschaft bzw. ein Vermächtnis zu Gunsten der Stiftung der richtige Weg.

Unsere Stiftung ist wegen Förderung mildtätiger sowie wissenschaftlicher Zwecke und vor allem wegen der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege als besonders förderungswürdig bezeichnet und als gemeinnützig anerkannt.

Mehr über uns

Aktuelles

| Presse
| Presse
| Presse