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Gemeinsam größer werden

Neben einer normalen Spende können Sie bei einer Geldzuwendung auch bestimmen, dass diese ausschließlich den Kapitalstock erhöhen soll. Dies ist bei einem Geldbetrag ab € 500 möglich. In diesem Fall müssen Sie auf dem überweisungsträger das Stichwort „Zustiftung“ vermerken. Auch für diesen Fall erhalten Sie natürlich eine Zuwendungsbestätigung. Wir sind sehr daran interessiert, den Kapitalstock zu erhöhen und damit die langfristige Hilfsmöglichkeit der Stiftung abgesichert wird.

Sie sehen also, wenn Sie den Kapitalstock durch eine Zustiftung (oder eine testamentarische Verfügung) erhöhen, tun Sie damit „ewig“ Gutes. Das ist es doch wert, oder?

Um Genaueres zu diesem Themenbereich zu erfahren, fordern Sie bitte unsere „Testamentsinformationen“ an. Ein Anruf in unserer Geschäftsstelle oder eine Mail genügt.

Wir beraten Sie gerne

Rufen Sie uns einfach an oder fordern Sie unsere Broschüre „Testaments-Informationen“ an. Eine Rechtsberatung können und dürfen wir allerdings nicht vornehmen.
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Broschüre Testament-Informationen

Mit dieser Informationsschrift möchte Ihnen die Stiftung des Fördervereins für krebskranke Kinder Tübingen Basisüberlegungen vermitteln, die zum Thema „Mein Testament“ wichtig sind.

So können Sie helfen

Ihre Ansprechpartner

Prof. Dr. Hans-Werner Stahl

Telefon: 07071 94 68-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Gabriele Sambeth

Telefon: 07071 94 68-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.