Noch heute auf ewig Gutes tun
Die Stiftung des Fördervereins für krebskranke Kinder Tübingen leistet, genau wie der Förderverein, einen nachhaltigen Beitrag zur Intensivierung der Bekämpfung von Krebs bei Kindern und Jugendlichen.
Jede Stiftung ist von der Entwicklung ihres Kapitalstocks abhängig, der mithilfe von Erbschaften und Zustiftungen ausgebaut wird. Oder anders ausgedrückt: Je mehr Geld wir verwalten, desto effektiver können wir helfen. Aus dem Ertrag des Kapitalstocks fördern wir wichtigen Projekte, die Sie hier auf unserer Website finden.
Wenn Sie unsere Stiftung in Ihrem Testament als Erbin einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken möchten, bleibt das auf ewig eine hilfreiche Sache. Denn Ihr Nachlass bleibt bei uns für immer bestehen. Sämtliche Hilfen finanzieren wir aus dem Ertrag des Stiftungskapitals. Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie eines der international führenden und sehr erfolgreichen Krebsforschungszentren. Ohne die starke Förderung der Tübinger Kinderkrebsforschung durch unsere Stiftung und den Förderverein würde es viele der heute aktuellen, außerordentlich effizienten Therapien nicht geben.
Schauen Sie sich gerne unseren Imagefilm an. Er zeigt unsere Arbeit und gibt gleichzeitig auch Hilfestellung bei der Verfassung eines Testaments. Sie können sicher sein, dass Ihre testamentarischen Verfügungen durch unsere Stiftung professionell erfüllt und die von Ihnen getroffenen Regelungen genau eingehalten werden.
Während Zustiftungen in der Abwicklung noch relativ einfach sind, bestehen bei testamentarischen Verfügungen viele juristische Stolpersteine. Um den im Testament ausgedrückten eigenen Willen auch wirklich später umsetzen zu können, wird eine juristisch klare Formulierung vorausgesetzt. Weil das Erbrecht aber eine komplizierte Materie mit vielen speziellen Formulierungen darstellt, hat die Stiftung des Fördervereins für krebskranke Kinder Tübingen eine spezielle Einführungsschrift zusammengestellt, in der die Basisbegriffe und grundlegenden Zusammenhänge erläutert werden. Sie ist wirklich leicht zu lesen. Bitte fordern Sie diese „Testaments-Informationen“ an, ein Anruf in unserer Geschäftsstelle oder eine Mail genügt.
Wenn Sie uns als Alleinerbin einsetzen, kümmern wir uns, falls Sie dies wünschen, um die gesamte Nachlassabwicklung. Von der Wohnungsauflösung über die Bestattung bis hin zur anschließenden Grabpflege.
Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns einfach an oder fordern Sie unsere Broschüre „Testaments-Informationen“ an. Eine Rechtsberatung können und dürfen wir allerdings nicht vornehmen.
Broschüre Testament-Informationen
So können Sie helfen
Ihre Ansprechpartner
Nina List
E-Mail:
Prof. Johann-Paul Ott
E-Mail: