Sach- und Geldspenden
Wenn Sie die Stiftung unterstützen wollen, freuen wir uns. Denn nur durch soziales Engagement können wir unsere Arbeit erledigen. Unsere Stiftung ist wegen Förderung mildtätiger sowie wissenschaftlicher Zwecke und vor allem wegen der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege als besonders förderungswürdig bezeichnet und als gemeinnützig anerkannt. Aus diesem Grund sind wir befugt Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.
Es gibt verschiedene Arten von Zuwendungsbestätigungen: Für Geldspenden, Sachspenden oder für den Verzicht von Erstattungen für Aufwendungen.
Die Stiftung des Fördervereins für krebskranke Kinder Tübingen verschickt ab einer Spende von 50 Euro automatisch eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigung. Bitte geben Sie hierzu unter Verwendungszweck Ihre Adresse an. Bei geringeren Beträgen kann eine solche Zusendung auf Wunsch erfolgen. Spenden bis zu 300 Euro werden von den Finanzämtern allerdings grundsätzlich ohne gesonderte Zuwendungsbestätigung anerkannt. Hier ist ein einfacher Bankbeleg bzw. der Kontoauszug ausreichend. Wenn Sie persönlich Fragen zum Gesamtthema der Zuwendungsbestätigungen haben, rufen Sie an oder schreiben Sie eine Mail.
Wir werden versuchen, Ihre Frage so gut wie möglich zu beantworten. Natürlich können wir keine juristisch verbindlichen Informationen abgeben, da wir keine Beratungsleistungen durchführen dürfen. Im speziellen Fall wenden Sie sich daher am besten an einen Steuerberater.
So können Sie helfen
Ihre Ansprechpartnerin
Gabriele Sambeth
E-Mail: