Wenn Sie der Stiftung Geld oder eine Leistung zukommen lassen, freuen wir uns. Denn nur durch soziales Engagement können wir unsere Arbeit erledigen. Ihre Hilfe können Sie in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, denn Spenden sind in gewissem Rahmen steuerlich abzugsfähig. Dazu erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung, da unsere Stiftung einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Tübingen besitzt.
Es gibt verschiedene Arten von Zuwendungsbestätigungen. Für Geldspenden, Sachspenden oder für den Verzicht von Erstattungen für Aufwendungen. Wenn Sie persönlich Fragen zum Gesamtthema der Zuwendungsbestätigungen haben, rufen Sie an oder schreiben Sie eine Mail.
Wir werden versuchen, Ihre Frage so gut wie möglich zu beantworten. Natürlich können wir keine juristisch verbindlichen Informationen abgeben, da wir keine Beratungsleistungen durchführen dürfen. Im speziellen Fall wenden Sie sich daher am besten an einen Steuerberater.
Gabriele Sambeth
Telefon: 0 70 71/94 68-20
info@stiftung-krebskranke-kinder.de
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