Neben einer normalen Spende können Sie bei einer Geldzuwendung auch bestimmen, dass diese ausschließlich den Kapitalstock erhöhen soll. Dies ist bei einem Geldbetrag ab € 500 möglich. In diesem Fall müssen Sie auf dem überweisungsträger das Stichwort „Zustiftung“ vermerken. Auch für diesen Fall erhalten Sie natürlich eine Zuwendungsbestätigung. Wir sind sehr daran interessiert, den Kapitalstock zu erhöhen, da der durch die Zinserträge steigen und damit die langfristige Hilfsmöglichkeit der Stiftung abgesichert wird.
Sie sehen also, wenn Sie den Kapitalstock durch eine Zustiftung (oder eine testamentarische Verfügung) erhöhen, tun Sie damit „ewig“ Gutes. Das ist es doch wert, oder?
Um Genaueres zu diesem Themenbereich zu erfahren, fordern Sie bitte unsere „Testamentsinformationen“ an. Ein Anruf in unserer Geschäftsstelle oder eine Mail genügt.
Gabriele Sambeth
Telefon: 0 70 71/94 68-20
info@stiftung-krebskranke-kinder.de
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