Wenn Sie uns in Ihrem Testament als Erbe einsetzen oder uns mit einem Vermächtnis bedenken wollen, ist das für uns eine großartige Sache. Sie können sicher sein, dass wir mit Ihrem Erbe / Vermächtnis sorgsam umgehen.
Helfen können wir nur, wenn uns jemand hilft, z. B. durch eine Berücksichtigung in Ihrem Testament. Wir konnten unsere bisherigen Erfolge vor allem durch testamentarische Verfügungen erreichen.
Wir würden uns sehr über Ihr soziales Engagement freuen. Und Sie können stolz darauf sein, mit Ihrer Zuwendung eines der international führenden und sehr erfolgreichen Krebsforschungszentren zu unterstützen. Sie können auch sicher sein, dass Ihr Testament durch unsere Stiftung professionell erfüllt wird und Ihre testamentarisch getroffenen Regelungen genau eingehalten werden. Sie können im Testament auch bestimmen, dass die Zuwendung vollumfänglich zur Erhöhung des Kapitalstocks verwendet wird. Dadurch sind Sie sicher, dass Ihr Vermächtnis ausschließlich dem Kapitalstock der Stiftung zufließt. Dieser darf nie vermindert werden. Die Projekte werden aus dessen Zinsertrag finanziert. So können Sie mit Ihrer Zuwendung dauernd Gutes tun, denn Ihr Geld bleibt bei uns erhalten. Es ist Ihnen in Ihrem Testament auch möglich zu bestimmen, dass nur ein Teil Ihres Vermögens in den Kapitalstock fließen soll und der Rest direkt zur Projektunterstützung dienen soll.
Denken Sie bitte daran: Jede Erhöhung unseres Kapitalstocks führt zu einer Zukunftsabsicherung unseres Kampfes gegen Krebs bei Kindern!
Während Zustiftungen in der Abwicklung noch relativ einfach sind, bestehen bei testamentarischen Verfügungen viele juristische Stolpersteine. Um den im Testament ausgedrückten eigenen Willen auch wirklich später umsetzen zu können, wird eine juristisch klare Formulierung vorausgesetzt. Weil das Erbrecht aber eine komplizierte Materie mit vielen speziellen Formulierungen darstellt, hat die Stiftung des Fördervereins für krebskranke Kinder Tübingen eine spezielle Einführungsschrift zusammengestellt, in der die Basisbegriffe und grundlegenden Zusammenhänge erläutert werden. Sie ist wirklich leicht zu lesen. Bitte fordern Sie diese „Testamentsinformationen“ an, ein Anruf in unserer Geschäftsstelle oder eine Mail genügt.
Nina List
Telefon: 0 70 71/94 68-23
nachlass@stiftung-krebskranke-kinder.de
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